Hinweis zur Produktkonformität und Straßenzulassung

Produktkonformität & Hinweise zur Straßenzulässigkeit

Wissen Sie genau, was Sie einbauen, bevor Sie es einbauen

Die von Carplaylux (betrieben von Batterijen.net) verkauften Beleuchtungs- und Elektronikprodukte fallen je nach Produkt in unterschiedliche regulatorische Kategorien. Diese Seite erläutert transparent und konkret, was eine Typgenehmigung bedeutet, für welche unserer Produktkategorien sie gilt und was Sie selbst vor der Nutzung auf öffentlichen Straßen in Belgien, Tschechien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Kroatien, den Niederlanden, Österreich, Portugal, der Slowakei, Slowenien und Spanien prüfen müssen.

UN/ECE-Typgenehmigung erklärtHinweise zum E-PrüfzeichenStatus nach ProduktkategorieBehördenübersicht für 13 Märkte
E4 · R112

Ein solches E-Prüfzeichen, das in die Streuscheibe einer Leuchte eingeformt oder eingeätzt ist, bedeutet, dass genau diese Leuchte eine UN/ECE-Typgenehmigungsprüfung bestanden hat. Nicht jedes Beleuchtungsprodukt trägt ein solches Zeichen — auf dieser Seite erklären wir, warum das wichtig ist.

Wie wir jedes Produkt klassifizieren

Drei Kategorien, die wir im gesamten Sortiment einheitlich verwenden

Jedes Angebot auf carplaylux.com wird einer der folgenden drei Kategorien zugeordnet. Den Begriff „Original-OEM“ verwenden wir nur, wenn ein Teil nachweislich vom ursprünglichen Fahrzeughersteller oder aus dessen autorisierter Lieferkette stammt — niemals als allgemeinen Marketingbegriff für ein lediglich ähnlich aussehendes Teil.

ORIGINAL-OEM

Originalteile des Herstellers

Einschließlich gebrauchter OEM-Baugruppen aus Spenderfahrzeugen, die vor dem Angebot auf Funktion geprüft werden. Diese verfügten in ihrer ursprünglichen Fahrzeugausführung über eine werkseitige Typgenehmigung. Im Abschnitt zur Typgenehmigung unten erfahren Sie, was dies beim Weiterverkauf als Gebrauchtteil bedeutet.

OEM-STYLE

Entsprechungen nach Werksspezifikation

Neue Komponenten von Drittherstellern, die hinsichtlich Form, Passgenauigkeit und gegebenenfalls Verkabelungsspezifikation der Werksausführung entsprechen sollen. Es handelt sich nicht um Produkte des ursprünglichen Fahrzeugherstellers und sie werden von uns auch nicht als solche bezeichnet.

AFTERMARKET / OFF-ROAD / SHOW-ZWECKE

Performance- oder Styling-Upgrades

Produkte, die kein Werksteil nachbilden sollen und — sofern im Angebot keine konkrete gültige Typgenehmigungsnummer angegeben ist — nicht für die Nutzung auf öffentlichen Straßen zugesichert werden. Diese Kategorie betrifft insbesondere bestimmte LED-Umrüst- und Styling-Kits.

Was „Typgenehmigung“ tatsächlich bedeutet

Die UN/ECE-Regelungen für Fahrzeugbeleuchtung

Für Fahrzeugbeleuchtung, die in der EU verkauft und verwendet wird, gelten UN/ECE-Regelungen, die über EU-Recht und nationale Vorschriften in das jeweilige Verkehrsrecht eingebunden sind. Eine Leuchte, die die einschlägige Prüfung bestanden hat, trägt ein „E-Prüfzeichen“ — ein eingekreistes E mit einer Zahl für das Genehmigungsland sowie einer Regelungs-/Genehmigungsnummer. Für unsere Beleuchtungskategorien sind insbesondere folgende Regelungen relevant:

R112

Scheinwerfer (Glühlampen-/LED-Lichtquellen)

Regelt Fern- und Abblendscheinwerfer mit asymmetrischem Abblendlicht oder Fernlicht unter Verwendung von Glühlampen- oder LED-Lichtquellen.

R98

Scheinwerfer (Gasentladungslampen)

Regelt Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen (HID/Xenon), einschließlich der zugehörigen Vorschaltgeräte und Anforderungen an die Leuchtweitenregulierung.

R7 / R48

Positions-, Brems- & hintere Kennzeichenleuchten

R7 betrifft Positions-, Brems- und Umrissleuchten; R48 regelt die ordnungsgemäße Anbringung von Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen am Fahrzeug insgesamt.

R6

Fahrtrichtungsanzeiger

Regelt Fahrtrichtungsanzeiger, einschließlich sequenzieller und dynamischer Blinker — relevant für einige unserer Rückleuchten-Kits.

Allein die Bezeichnung „LED“ oder die passende Form für ein Werksgehäuse bedeutet nicht, dass ein Teil über eine der oben genannten Genehmigungen verfügt. Eine Genehmigung wird für eine konkrete Leuchtenkonstruktion geprüft und erteilt, nicht pauschal für eine Produktkategorie.

Konformitätsstatus nach Produktkategorie

Was für die einzelnen von uns verkauften Kategorien gilt

Die regulatorische Situation unterscheidet sich je nach Produktkategorie. Diese Tabelle fasst die allgemeine Einordnung zusammen. Der konkrete Genehmigungsstatus sowie ein gegebenenfalls vorhandenes E-Prüfzeichen oder Zertifikat eines einzelnen Produkts werden stets im jeweiligen Produktangebot angegeben.

KategorieAllgemeine regulatorische Einordnung
Kabellose CarPlay-Systeme & Android-Auto-GeräteNicht durch Beleuchtungsvorschriften geregelt Hierbei handelt es sich um elektronische Multimediageräte und nicht um Fahrzeugbeleuchtung; die UN/ECE-Beleuchtungsvorschriften gelten daher nicht. Sie unterliegen den allgemeinen EU-Vorschriften für Elektronik (CE-Kennzeichnung, EMV-Konformität), für deren Einhaltung der Hersteller verantwortlich ist. Fahrer müssen weiterhin die nationalen Vorschriften zur Nutzung von Bildschirmen im Fahrzeug während der Fahrt beachten.
Original-OEM-Scheinwerfer (gebraucht)Vor dem Einbau prüfen Diese Baugruppen verfügten in der ursprünglichen, vom Fahrzeughersteller verbauten Ausführung über eine gültige Typgenehmigung. Da sie als Gebrauchtteile weiterverkauft werden, empfehlen wir vor dem Einbau zu prüfen, ob E-Prüfzeichen und Genehmigungsnummer am Gehäuse vorhanden, unbeschädigt und unverändert sind.
OEM-Style-ScheinwerferIm jeweiligen Angebot angegeben Einige OEM-Style-Scheinwerfer verfügen über ein eigenes unabhängiges E-Prüfzeichen und eine Genehmigung nach ECE R112/R98; andere werden ausschließlich für Off-Road- oder Show-Zwecke verkauft. Im jeweiligen Produktangebot wird angegeben, welcher Fall zutrifft — wir machen für diese Kategorie keine pauschale Aussage.
LED-Scheinwerfer-Kits (Retrofit-Leuchtmittel/Kits)Kategorie mit höchstem Prüfbedarf Viele LED-Retrofit-Kits, die eine Halogenlampe in einem ursprünglich nicht für LED-Lichtquellen entwickelten Gehäuse ersetzen sollen, verfügen für diese Anwendung nicht über eine Genehmigung nach ECE R112 und werden daher nur für Off-Road- oder Show-Zwecke angeboten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine konkrete gültige Genehmigungsnummer für genau diese Kombination aus Kit und Gehäuse genannt wird.
LED-Rückleuchten-KitsJe nach Produkt unterschiedlich Sequenzielle und dynamische Rück- und Blinkleuchten müssen die einschlägigen Anforderungen nach ECE R6/R7/R48 erfüllen, soweit dies für die Straßenzulässigkeit erforderlich ist. Verfügt ein bestimmtes Kit über eine entsprechende Genehmigung, wird dies im Angebot angegeben; andernfalls wird es als Produkt für Off-Road- oder Show-Zwecke gekennzeichnet.
Fahrzeugelektronik (Module, Instrumenteneinheiten, Verkabelung)Nicht durch Beleuchtungsvorschriften geregelt Diese Komponenten unterstützen die von uns verkauften Beleuchtungs- und Infotainmentsysteme und unterliegen selbst nicht der UN/ECE-Typgenehmigung für Beleuchtung. Sie dürfen jedoch bestehende typgenehmigte Sicherheitssysteme des Fahrzeugs nicht außer Kraft setzen oder beeinträchtigen.
Innen- & AußenzubehörAllgemeine Produktsicherheit Diese Produkte fallen grundsätzlich unter das allgemeine EU-Produktsicherheitsrecht (Verordnung (EU) 2023/988) und nicht unter die Typgenehmigung für Fahrzeugbeleuchtung, da es sich um kosmetisches oder funktionales Zubehör und nicht um regulierte Beleuchtungs- oder Sicherheitsausrüstung handelt.
Unser allgemeiner Hinweis zu Aftermarket-Beleuchtung

Bitte vor der Bestellung eines LED-Beleuchtungsprodukts lesen

Sofern in einem konkreten Produktangebot keine gültige UN/ECE-Typgenehmigungsnummer für genau diese Anwendung angegeben ist, wird der Artikel ausschließlich für Off-Road-, Show- oder Motorsportzwecke, verkauft und nicht als für die Nutzung auf öffentlichen Straßen geeignet, zugelassen oder bestimmt dargestellt. Die Zulässigkeit von Aftermarket-Beleuchtung im Straßenverkehr hängt vom Land, Fahrzeug und Einbau ab. Der Käufer ist dafür verantwortlich, den rechtlichen Status eines konkreten Produkts vor dem Einbau oder der Nutzung auf öffentlichen Straßen bei der zuständigen Behörde seines Landes zu prüfen.

Dieser Hinweis spiegelt die tatsächliche rechtliche Situation einer Produktkategorie wider, bei der ein Produkt zwar legal verkauft werden kann, seine unveränderte Verwendung auf öffentlichen Straßen in einem bestimmten Land jedoch unzulässig sein kann — abhängig von den nationalen Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung und der Zulassung des jeweiligen Fahrzeugs.

An wen Sie sich vor dem Einbau wenden können

Straßenzulässigkeit bei der zuständigen nationalen Stelle prüfen

Bevor Sie ein Beleuchtungsprodukt einbauen oder auf öffentlichen Straßen verwenden, empfehlen wir, dessen Status bei der zuständigen nationalen Genehmigungs- oder Prüfstelle zu bestätigen. Nachfolgend eine Auswahl relevanter Stellen in unseren Märkten:

NiederlandeRDWDeutschlandTÜV / DEKRA (StVZO), KBAFrankreichContrôle Technique, UTACBelgienFOD Mobiliteit / AutokeuringSpanienITV, DGTItalienMotorizzazione CivileÖsterreichTÜV Austria (§57a)PortugalIMTTschechienSTKSlowakeiSTK StaniceUngarnNemzeti Közlekedési HatóságKroatienCVHSlowenienMinistrstvo za Infrastrukturo

Weitere Einzelheiten zu jedem Land, einschließlich der jeweiligen periodischen Fahrzeugprüfung, finden Sie weiter unten im Abschnitt nach Ländern.

Unsere Verpflichtung zu Produktangaben

Welche pauschalen Aussagen wir über Produkte nicht machen

Diese Seite ermöglicht es, unsere Angaben zu Genehmigung, Passgenauigkeit und Herkunft unabhängig von einzelnen Produktangeboten nachzuvollziehen. Für unser gesamtes Sortiment, unsere Produkttexte, Werbung und Kundenkommunikation gelten folgende Grundsätze:

Keine pauschalen „Original-OEM“-Behauptungen

Wir verwenden „Original-OEM“ oder „OEM“ nur für Teile, die nachweislich vom ursprünglichen Fahrzeughersteller oder aus dessen autorisierter Lieferkette stammen.

Keine pauschalen „straßenzugelassen“-Behauptungen

Wir bezeichnen Beleuchtungsprodukte nicht pauschal als „straßenzugelassen“ oder „Plug-and-Play legal“. Jede Genehmigungsangabe bezieht sich auf das konkrete Produkt und die erfüllte Vorschrift und wird im jeweiligen Angebot angegeben.

Einheitliche Terminologie

Die Unterscheidung zwischen OEM / OEM-Style / Aftermarket wird auf Produktseiten, in Werbung und in diesem Hinweis einheitlich verwendet und nicht verändert, um ein Angebot hochwertiger erscheinen zu lassen.

Diese Seite dient im Zweifelsfall als Referenz

Sollte eine Produktseite oder Werbung den Klassifizierungen und Hinweisen auf dieser Seite zu widersprechen scheinen, informieren Sie uns bitte unter info@carplaylux.com. Maßgeblich sind die tatsächliche Kennzeichnung am Produkt und die zutreffenden Angaben in diesem Hinweis.

So prüfen Sie ein Produkt selbst

Das E-Prüfzeichen an einer Leuchte finden

Wenn Sie den Genehmigungsstatus eines Beleuchtungsprodukts selbst prüfen möchten, achten Sie auf Folgendes:

SCHRITT 1

Kennzeichnung finden

Prüfen Sie die Streuscheibe oder das Gehäuse der Leuchte. Das E-Prüfzeichen ist direkt in Kunststoff oder Glas eingeformt bzw. eingeätzt und nicht lediglich auf einem ablösbaren Aufkleber oder der Verpackung aufgedruckt.

SCHRITT 2

E-Kennzeichnung ablesen

Ein eingekreistes „E“ mit nachfolgender Zahl kennzeichnet das Land, dessen Behörde die Bauart genehmigt hat (zum Beispiel E4 für die Niederlande und E1 für Deutschland).

SCHRITT 3

Regelungsnummer ablesen

Weitere Ziffern in der Nähe verweisen auf die konkrete UN/ECE-Regelung und Genehmigungsnummer, nach der die Leuchte geprüft wurde, beispielsweise R112 bei einem Scheinwerfer.

SCHRITT 4

Fragen Sie uns bei Unklarheiten

Wenn eine Kennzeichnung unklar ist oder Sie eine Kopie der bei uns vorhandenen Genehmigungsunterlagen für ein bestimmtes Produkt wünschen, senden Sie uns unter info@carplaylux.com eine E-Mail mit der Bestellnummer. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen uns vorliegen.

Kontrolle der Straßenzulässigkeit nach Ländern

Wer die Beleuchtungskonformität in unseren Märkten prüft

Jedes von uns belieferte Land setzt die UN/ECE-Vorschriften für Fahrzeugbeleuchtung über eigene Genehmigungsstellen und periodische Fahrzeugprüfungen um. Nicht genehmigte Beleuchtung kann zu Beanstandungen bei der Prüfung führen. Wir empfehlen daher, sich vor dem Einbau eines Beleuchtungsprodukts in ein auf öffentlichen Straßen genutztes Fahrzeug bei der jeweils zuständigen Stelle zu informieren.

Belgien
Fahrzeugzulassung und technische Standards fallen unter den FOD Mobiliteit en Vervoer (Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Verkehr) und den Zulassungsdienst DIV. Bei der periodischen technischen Prüfung („autokeuring“ / „contrôle technique“) wird kontrolliert, ob die eingebaute Beleuchtung den genehmigten Spezifikationen entspricht.
Tschechien
Die periodische technische Prüfung erfolgt an STK (stanice technické kontroly) durchgeführt. Dort wird die Beleuchtung anhand der vom tschechischen Verkehrsministerium festgelegten Typgenehmigungsanforderungen geprüft.
Frankreich
Die Verkehrssicherheit wird bei der periodischen contrôle technique, geprüft; Fragen der Fahrzeughomologation werden über UTAC und regionale DREAL-Stellen behandelt. Nicht genehmigte Aftermarket-Beleuchtung kann in Frankreich bei der technischen Prüfung beanstandet werden.
Deutschland
Die Anforderungen an Fahrzeugausrüstung ergeben sich insbesondere aus der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Die periodische Hauptuntersuchung („HU“, umgangssprachlich häufig „TÜV“) wird unter anderem von TÜV or DEKRA, durchgeführt; nationale Typgenehmigungsfragen fallen in den Zuständigkeitsbereich des KBA (Kraftfahrt-Bundesamt). Die Konformität der Fahrzeugbeleuchtung wird entsprechend den geltenden Vorschriften geprüft.
Ungarn
Die technische Fahrzeugaufsicht liegt bei der Nemzeti Közlekedési Hatóság (Nationalen Verkehrsbehörde); periodische Prüfungen werden an akkreditierten Prüfstellen durchgeführt, die die eingebaute Beleuchtung anhand der genehmigten Spezifikationen kontrollieren.
Italien
Die Fahrzeughomologation („omologazione“) wird von der Motorizzazione Civile, im Zuständigkeitsbereich des Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti bearbeitet. Bei der periodischen „revisione“ wird geprüft, ob die Beleuchtung der genehmigten Fahrzeugkonfiguration entspricht.
Kroatien
Technische Fahrzeugprüfungen einschließlich der Beleuchtungskontrolle werden durchgeführt durch das CVH (Centar za vozila Hrvatske), Croatia's national vehicle testing centre.
Niederlande
Da Carplaylux/Batterijen.net seinen Sitz in Dordrecht hat, ist die niederländische Regelung für uns ein wichtiger Bezugspunkt: Der RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer) ist für Fahrzeugtypgenehmigungen zuständig, und bei der periodischen APK-Prüfung wird die eingebaute Beleuchtung anhand der genehmigten Spezifikationen kontrolliert. Nicht genehmigte Beleuchtung kann zu einer Beanstandung bei der APK führen.
Österreich
Die periodische Begutachtung nach § 57a, allgemein als „Pickerl“ bezeichnet, wird unter anderem von TÜV Austria und anderen autorisierten Prüfstellen durchgeführt. Bei Fahrzeugen mit nicht serienmäßiger Beleuchtung kann je nach Änderung eine Einzelgenehmigung erforderlich sein.
Portugal
Die Fahrzeughomologation wird überwacht vom IMT (Instituto da Mobilidade e dos Transportes). Periodische technische Prüfungen finden in akkreditierten IPO/CIT-Prüfzentren statt, die auch die Konformität der Beleuchtung kontrollieren.
Slowakei
Die periodische technische Prüfung erfolgt an STK stanice (technischen Prüfstellen). Dort wird kontrolliert, ob die eingebaute Beleuchtung den nach den slowakischen Verkehrsvorschriften genehmigten Spezifikationen entspricht.
Slowenien
Periodische technische Prüfungen werden in autorisierten Zentren unter Aufsicht des Ministrstvo za infrastrukturo (Ministeriums für Infrastruktur) durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob die Beleuchtung den genehmigten Typenspezifikationen entspricht.
Spanien
Die periodische technische Fahrzeugprüfung wird an ITV (Inspección Técnica de Vehículos) durchgeführt; die Vorschriften für die Straßennutzung werden von der DGT (Dirección General de Tráfico) durchgesetzt. Bei der ITV wird die eingebaute Beleuchtung anhand der genehmigten Fahrzeugkonfiguration geprüft.

Diese Übersicht dient der Transparenz und allgemeinen Orientierung und ersetzt keine unabhängige rechtliche oder technische Beratung. Wir empfehlen, vor dem Einbau eines Beleuchtungsprodukts in ein auf öffentlichen Straßen genutztes Fahrzeug die zuständige Behörde oder einen qualifizierten Fachbetrieb zu konsultieren.

Einbau, Sicherheit und Verantwortung

Abschließende Zusammenfassung

  • Wir empfehlen für alle Beleuchtungs- und Elektronikkomponenten einen fachgerechten Einbau, insbesondere wenn sie mit der werkseitigen Verkabelung oder Sicherheitssystemen des Fahrzeugs verbunden werden.
  • Ob ein Beleuchtungsprodukt an Ihrem konkreten Fahrzeug in Ihrem Land im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist, sollte vor dem Einbau von Ihnen oder Ihrem Fachbetrieb geprüft werden und nicht allein aus der Produktbeschreibung abgeleitet werden.
  • Wird ein Produkt ausschließlich für Off-Road- oder Show-Zwecke verkauft, liegt eine Nutzung auf öffentlichen Straßen außerhalb der von uns zugesicherten Verwendung des Produkts.
  • Dieser Hinweis gilt ergänzend zu unserer Richtlinie zu Garantie / gesetzlicher Gewährleistung und ersetzt diese nicht. Produktmängel werden unabhängig von der jeweiligen Genehmigungskategorie nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Nicht sicher, ob ein Produkt zu Ihrem Fahrzeug passt?

Fragen Sie uns vor Ihrer Bestellung

Senden Sie uns Marke, Modell, Baujahr und FIN/VIN Ihres Fahrzeugs. Wir prüfen die uns vorliegenden Angaben zum Genehmigungsstatus des konkreten Produkts, das Sie in Betracht ziehen.