Hinweis zur Produktkonformität und Straßenzulassung
Wissen Sie genau, was Sie einbauen, bevor Sie es einbauen
Die von Carplaylux (betrieben von Batterijen.net) verkauften Beleuchtungs- und Elektronikprodukte fallen je nach Produkt in unterschiedliche regulatorische Kategorien. Diese Seite erläutert transparent und konkret, was eine Typgenehmigung bedeutet, für welche unserer Produktkategorien sie gilt und was Sie selbst vor der Nutzung auf öffentlichen Straßen in Belgien, Tschechien, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, Kroatien, den Niederlanden, Österreich, Portugal, der Slowakei, Slowenien und Spanien prüfen müssen.
Ein solches E-Prüfzeichen, das in die Streuscheibe einer Leuchte eingeformt oder eingeätzt ist, bedeutet, dass genau diese Leuchte eine UN/ECE-Typgenehmigungsprüfung bestanden hat. Nicht jedes Beleuchtungsprodukt trägt ein solches Zeichen — auf dieser Seite erklären wir, warum das wichtig ist.
Drei Kategorien, die wir im gesamten Sortiment einheitlich verwenden
Jedes Angebot auf carplaylux.com wird einer der folgenden drei Kategorien zugeordnet. Den Begriff „Original-OEM“ verwenden wir nur, wenn ein Teil nachweislich vom ursprünglichen Fahrzeughersteller oder aus dessen autorisierter Lieferkette stammt — niemals als allgemeinen Marketingbegriff für ein lediglich ähnlich aussehendes Teil.
Originalteile des Herstellers
Einschließlich gebrauchter OEM-Baugruppen aus Spenderfahrzeugen, die vor dem Angebot auf Funktion geprüft werden. Diese verfügten in ihrer ursprünglichen Fahrzeugausführung über eine werkseitige Typgenehmigung. Im Abschnitt zur Typgenehmigung unten erfahren Sie, was dies beim Weiterverkauf als Gebrauchtteil bedeutet.
Entsprechungen nach Werksspezifikation
Neue Komponenten von Drittherstellern, die hinsichtlich Form, Passgenauigkeit und gegebenenfalls Verkabelungsspezifikation der Werksausführung entsprechen sollen. Es handelt sich nicht um Produkte des ursprünglichen Fahrzeugherstellers und sie werden von uns auch nicht als solche bezeichnet.
Performance- oder Styling-Upgrades
Produkte, die kein Werksteil nachbilden sollen und — sofern im Angebot keine konkrete gültige Typgenehmigungsnummer angegeben ist — nicht für die Nutzung auf öffentlichen Straßen zugesichert werden. Diese Kategorie betrifft insbesondere bestimmte LED-Umrüst- und Styling-Kits.
Die UN/ECE-Regelungen für Fahrzeugbeleuchtung
Für Fahrzeugbeleuchtung, die in der EU verkauft und verwendet wird, gelten UN/ECE-Regelungen, die über EU-Recht und nationale Vorschriften in das jeweilige Verkehrsrecht eingebunden sind. Eine Leuchte, die die einschlägige Prüfung bestanden hat, trägt ein „E-Prüfzeichen“ — ein eingekreistes E mit einer Zahl für das Genehmigungsland sowie einer Regelungs-/Genehmigungsnummer. Für unsere Beleuchtungskategorien sind insbesondere folgende Regelungen relevant:
Scheinwerfer (Glühlampen-/LED-Lichtquellen)
Regelt Fern- und Abblendscheinwerfer mit asymmetrischem Abblendlicht oder Fernlicht unter Verwendung von Glühlampen- oder LED-Lichtquellen.
Scheinwerfer (Gasentladungslampen)
Regelt Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen (HID/Xenon), einschließlich der zugehörigen Vorschaltgeräte und Anforderungen an die Leuchtweitenregulierung.
Positions-, Brems- & hintere Kennzeichenleuchten
R7 betrifft Positions-, Brems- und Umrissleuchten; R48 regelt die ordnungsgemäße Anbringung von Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen am Fahrzeug insgesamt.
Fahrtrichtungsanzeiger
Regelt Fahrtrichtungsanzeiger, einschließlich sequenzieller und dynamischer Blinker — relevant für einige unserer Rückleuchten-Kits.
Allein die Bezeichnung „LED“ oder die passende Form für ein Werksgehäuse bedeutet nicht, dass ein Teil über eine der oben genannten Genehmigungen verfügt. Eine Genehmigung wird für eine konkrete Leuchtenkonstruktion geprüft und erteilt, nicht pauschal für eine Produktkategorie.
Was für die einzelnen von uns verkauften Kategorien gilt
Die regulatorische Situation unterscheidet sich je nach Produktkategorie. Diese Tabelle fasst die allgemeine Einordnung zusammen. Der konkrete Genehmigungsstatus sowie ein gegebenenfalls vorhandenes E-Prüfzeichen oder Zertifikat eines einzelnen Produkts werden stets im jeweiligen Produktangebot angegeben.
| Kategorie | Allgemeine regulatorische Einordnung |
|---|---|
| Kabellose CarPlay-Systeme & Android-Auto-Geräte | Nicht durch Beleuchtungsvorschriften geregelt Hierbei handelt es sich um elektronische Multimediageräte und nicht um Fahrzeugbeleuchtung; die UN/ECE-Beleuchtungsvorschriften gelten daher nicht. Sie unterliegen den allgemeinen EU-Vorschriften für Elektronik (CE-Kennzeichnung, EMV-Konformität), für deren Einhaltung der Hersteller verantwortlich ist. Fahrer müssen weiterhin die nationalen Vorschriften zur Nutzung von Bildschirmen im Fahrzeug während der Fahrt beachten. |
| Original-OEM-Scheinwerfer (gebraucht) | Vor dem Einbau prüfen Diese Baugruppen verfügten in der ursprünglichen, vom Fahrzeughersteller verbauten Ausführung über eine gültige Typgenehmigung. Da sie als Gebrauchtteile weiterverkauft werden, empfehlen wir vor dem Einbau zu prüfen, ob E-Prüfzeichen und Genehmigungsnummer am Gehäuse vorhanden, unbeschädigt und unverändert sind. |
| OEM-Style-Scheinwerfer | Im jeweiligen Angebot angegeben Einige OEM-Style-Scheinwerfer verfügen über ein eigenes unabhängiges E-Prüfzeichen und eine Genehmigung nach ECE R112/R98; andere werden ausschließlich für Off-Road- oder Show-Zwecke verkauft. Im jeweiligen Produktangebot wird angegeben, welcher Fall zutrifft — wir machen für diese Kategorie keine pauschale Aussage. |
| LED-Scheinwerfer-Kits (Retrofit-Leuchtmittel/Kits) | Kategorie mit höchstem Prüfbedarf Viele LED-Retrofit-Kits, die eine Halogenlampe in einem ursprünglich nicht für LED-Lichtquellen entwickelten Gehäuse ersetzen sollen, verfügen für diese Anwendung nicht über eine Genehmigung nach ECE R112 und werden daher nur für Off-Road- oder Show-Zwecke angeboten, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine konkrete gültige Genehmigungsnummer für genau diese Kombination aus Kit und Gehäuse genannt wird. |
| LED-Rückleuchten-Kits | Je nach Produkt unterschiedlich Sequenzielle und dynamische Rück- und Blinkleuchten müssen die einschlägigen Anforderungen nach ECE R6/R7/R48 erfüllen, soweit dies für die Straßenzulässigkeit erforderlich ist. Verfügt ein bestimmtes Kit über eine entsprechende Genehmigung, wird dies im Angebot angegeben; andernfalls wird es als Produkt für Off-Road- oder Show-Zwecke gekennzeichnet. |
| Fahrzeugelektronik (Module, Instrumenteneinheiten, Verkabelung) | Nicht durch Beleuchtungsvorschriften geregelt Diese Komponenten unterstützen die von uns verkauften Beleuchtungs- und Infotainmentsysteme und unterliegen selbst nicht der UN/ECE-Typgenehmigung für Beleuchtung. Sie dürfen jedoch bestehende typgenehmigte Sicherheitssysteme des Fahrzeugs nicht außer Kraft setzen oder beeinträchtigen. |
| Innen- & Außenzubehör | Allgemeine Produktsicherheit Diese Produkte fallen grundsätzlich unter das allgemeine EU-Produktsicherheitsrecht (Verordnung (EU) 2023/988) und nicht unter die Typgenehmigung für Fahrzeugbeleuchtung, da es sich um kosmetisches oder funktionales Zubehör und nicht um regulierte Beleuchtungs- oder Sicherheitsausrüstung handelt. |
Bitte vor der Bestellung eines LED-Beleuchtungsprodukts lesen
Sofern in einem konkreten Produktangebot keine gültige UN/ECE-Typgenehmigungsnummer für genau diese Anwendung angegeben ist, wird der Artikel ausschließlich für Off-Road-, Show- oder Motorsportzwecke, verkauft und nicht als für die Nutzung auf öffentlichen Straßen geeignet, zugelassen oder bestimmt dargestellt. Die Zulässigkeit von Aftermarket-Beleuchtung im Straßenverkehr hängt vom Land, Fahrzeug und Einbau ab. Der Käufer ist dafür verantwortlich, den rechtlichen Status eines konkreten Produkts vor dem Einbau oder der Nutzung auf öffentlichen Straßen bei der zuständigen Behörde seines Landes zu prüfen.
Dieser Hinweis spiegelt die tatsächliche rechtliche Situation einer Produktkategorie wider, bei der ein Produkt zwar legal verkauft werden kann, seine unveränderte Verwendung auf öffentlichen Straßen in einem bestimmten Land jedoch unzulässig sein kann — abhängig von den nationalen Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung und der Zulassung des jeweiligen Fahrzeugs.
Straßenzulässigkeit bei der zuständigen nationalen Stelle prüfen
Bevor Sie ein Beleuchtungsprodukt einbauen oder auf öffentlichen Straßen verwenden, empfehlen wir, dessen Status bei der zuständigen nationalen Genehmigungs- oder Prüfstelle zu bestätigen. Nachfolgend eine Auswahl relevanter Stellen in unseren Märkten:
Weitere Einzelheiten zu jedem Land, einschließlich der jeweiligen periodischen Fahrzeugprüfung, finden Sie weiter unten im Abschnitt nach Ländern.
Welche pauschalen Aussagen wir über Produkte nicht machen
Diese Seite ermöglicht es, unsere Angaben zu Genehmigung, Passgenauigkeit und Herkunft unabhängig von einzelnen Produktangeboten nachzuvollziehen. Für unser gesamtes Sortiment, unsere Produkttexte, Werbung und Kundenkommunikation gelten folgende Grundsätze:
Keine pauschalen „Original-OEM“-Behauptungen
Wir verwenden „Original-OEM“ oder „OEM“ nur für Teile, die nachweislich vom ursprünglichen Fahrzeughersteller oder aus dessen autorisierter Lieferkette stammen.
Keine pauschalen „straßenzugelassen“-Behauptungen
Wir bezeichnen Beleuchtungsprodukte nicht pauschal als „straßenzugelassen“ oder „Plug-and-Play legal“. Jede Genehmigungsangabe bezieht sich auf das konkrete Produkt und die erfüllte Vorschrift und wird im jeweiligen Angebot angegeben.
Einheitliche Terminologie
Die Unterscheidung zwischen OEM / OEM-Style / Aftermarket wird auf Produktseiten, in Werbung und in diesem Hinweis einheitlich verwendet und nicht verändert, um ein Angebot hochwertiger erscheinen zu lassen.
Diese Seite dient im Zweifelsfall als Referenz
Sollte eine Produktseite oder Werbung den Klassifizierungen und Hinweisen auf dieser Seite zu widersprechen scheinen, informieren Sie uns bitte unter info@carplaylux.com. Maßgeblich sind die tatsächliche Kennzeichnung am Produkt und die zutreffenden Angaben in diesem Hinweis.
Das E-Prüfzeichen an einer Leuchte finden
Wenn Sie den Genehmigungsstatus eines Beleuchtungsprodukts selbst prüfen möchten, achten Sie auf Folgendes:
Kennzeichnung finden
Prüfen Sie die Streuscheibe oder das Gehäuse der Leuchte. Das E-Prüfzeichen ist direkt in Kunststoff oder Glas eingeformt bzw. eingeätzt und nicht lediglich auf einem ablösbaren Aufkleber oder der Verpackung aufgedruckt.
E-Kennzeichnung ablesen
Ein eingekreistes „E“ mit nachfolgender Zahl kennzeichnet das Land, dessen Behörde die Bauart genehmigt hat (zum Beispiel E4 für die Niederlande und E1 für Deutschland).
Regelungsnummer ablesen
Weitere Ziffern in der Nähe verweisen auf die konkrete UN/ECE-Regelung und Genehmigungsnummer, nach der die Leuchte geprüft wurde, beispielsweise R112 bei einem Scheinwerfer.
Fragen Sie uns bei Unklarheiten
Wenn eine Kennzeichnung unklar ist oder Sie eine Kopie der bei uns vorhandenen Genehmigungsunterlagen für ein bestimmtes Produkt wünschen, senden Sie uns unter info@carplaylux.com eine E-Mail mit der Bestellnummer. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen uns vorliegen.
Wer die Beleuchtungskonformität in unseren Märkten prüft
Jedes von uns belieferte Land setzt die UN/ECE-Vorschriften für Fahrzeugbeleuchtung über eigene Genehmigungsstellen und periodische Fahrzeugprüfungen um. Nicht genehmigte Beleuchtung kann zu Beanstandungen bei der Prüfung führen. Wir empfehlen daher, sich vor dem Einbau eines Beleuchtungsprodukts in ein auf öffentlichen Straßen genutztes Fahrzeug bei der jeweils zuständigen Stelle zu informieren.
Belgien
Tschechien
Frankreich
Deutschland
Ungarn
Italien
Kroatien
Niederlande
Österreich
Portugal
Slowakei
Slowenien
Spanien
Diese Übersicht dient der Transparenz und allgemeinen Orientierung und ersetzt keine unabhängige rechtliche oder technische Beratung. Wir empfehlen, vor dem Einbau eines Beleuchtungsprodukts in ein auf öffentlichen Straßen genutztes Fahrzeug die zuständige Behörde oder einen qualifizierten Fachbetrieb zu konsultieren.
Abschließende Zusammenfassung
- Wir empfehlen für alle Beleuchtungs- und Elektronikkomponenten einen fachgerechten Einbau, insbesondere wenn sie mit der werkseitigen Verkabelung oder Sicherheitssystemen des Fahrzeugs verbunden werden.
- Ob ein Beleuchtungsprodukt an Ihrem konkreten Fahrzeug in Ihrem Land im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist, sollte vor dem Einbau von Ihnen oder Ihrem Fachbetrieb geprüft werden und nicht allein aus der Produktbeschreibung abgeleitet werden.
- Wird ein Produkt ausschließlich für Off-Road- oder Show-Zwecke verkauft, liegt eine Nutzung auf öffentlichen Straßen außerhalb der von uns zugesicherten Verwendung des Produkts.
- Dieser Hinweis gilt ergänzend zu unserer Richtlinie zu Garantie / gesetzlicher Gewährleistung und ersetzt diese nicht. Produktmängel werden unabhängig von der jeweiligen Genehmigungskategorie nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Fragen Sie uns vor Ihrer Bestellung
Senden Sie uns Marke, Modell, Baujahr und FIN/VIN Ihres Fahrzeugs. Wir prüfen die uns vorliegenden Angaben zum Genehmigungsstatus des konkreten Produkts, das Sie in Betracht ziehen.
Letzte Aktualisierung / gültig ab: 24. August 2026 · Carplaylux wird von Batterijen.net betrieben (Registrierungsnr. 82259844), USt-IdNr. NL003661115B65, Oosterdiep 19, 3313 TE Dordrecht, Niederlande.