Richtlinie zu Garantie und Produktgewährleistung

Garantie & gesetzliche Gewährleistung

Zwei Jahre Schutz,bei jeder Bestellung inklusive

Für jedes von Carplaylux (betrieben von Batterijen.net) verkaufte Produkt gelten automatisch die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach der Richtlinie (EU) 2019/771 und deren nationaler Umsetzung. Diese Rechte bestehen unabhängig vom 14-tägigen Widerrufsrecht und von einer etwaigen zusätzlichen Hersteller- oder Lieferantengarantie.

Gesetzliche GewährleistungsrechteDirective (EU) 2019/771Reparatur, Ersatz, Preisminderung / ErstattungGilt in allen 13 Märkten

Diese gesetzlichen Rechte gelten automatisch und ohne zusätzliche Kosten. Zwingende Verbraucherrechte können durch Angaben auf Produktseiten oder in Garantiebedingungen eines Lieferanten nicht ausgeschlossen oder verkürzt werden.

Drei unterschiedliche Schutzmechanismen

Widerrufsrecht, gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantie sind nicht dasselbe

Diese Schutzmechanismen können nebeneinander bestehen und sich zeitlich überschneiden. Eine freiwillige Garantie ersetzt Ihre zwingenden gesetzlichen Rechte nicht.

Ebene 1

14-tägiges Widerrufsrecht

Bei Fernabsatzverträgen besteht für Verbraucher grundsätzlich ein 14-tägiges gesetzliches Widerrufsrecht. Die Ware darf grundsätzlich so geprüft werden, wie es zur Feststellung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderlich ist. Einzelheiten finden Sie in unserer Rückgabe- & Erstattungsrichtlinie und Widerrufsrichtlinie. Eine Installation beendet das Widerrufsrecht nicht automatisch; eine über die notwendige Prüfung hinausgehende Nutzung kann jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu Wertersatz führen.

Ebene 2

Gesetzliche Gewährleistung

Nach EU-Recht und dessen nationaler Umsetzung müssen Waren vertragsgemäß sein. Die konkreten gesetzlichen Rechte, Fristen und Beweislastregeln richten sich nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht.

Ebene 3

Hersteller- / Lieferantengarantie

Eine zusätzliche freiwillige Garantie kann bei bestimmten Produkten vom Hersteller oder Lieferanten angeboten werden. Dauer, Umfang und Bedingungen richten sich nach der jeweiligen Garantieerklärung; Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

Gesetzliche Gewährleistung im Detail

Was die Richtlinie (EU) 2019/771 für Verbraucher vorsieht

Die Richtlinie (EU) 2019/771 über den Warenkauf legt unionsweite Regeln fest, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt wurden. Für Verbraucher gelten daher die jeweiligen nationalen Vorschriften auf Grundlage dieser Richtlinie.

LieferungBeweislastregeln nach nationalem RechtGesetzlicher Schutz besteht fort

Mindestens zweijähriger Haftungszeitraum

Die Mitgliedstaaten müssen für Vertragswidrigkeiten, die innerhalb von mindestens zwei Jahren ab Lieferung offenbar werden, einen gesetzlichen Haftungszeitraum vorsehen. Einzelne Länder können verbraucherfreundlichere oder längere Regelungen vorsehen.

Gesetzliche Vermutungsregel

Die Richtlinie sieht für innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Lieferung offenbar werdende Vertragswidrigkeiten eine gesetzliche Vermutung zugunsten des Verbrauchers vor. Die konkrete Dauer kann nach nationalem Recht länger sein.

Unabhängig von freiwilligen Garantien

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen kraft Gesetzes unabhängig von einer zusätzlichen Hersteller- oder Lieferantengarantie und unabhängig davon, ob die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.

Gilt auch für vereinbarte Fahrzeugkompatibilität

Wird ein Produkt aufgrund Ihrer korrekten Fahrzeugdaten ausdrücklich als mit einem bestimmten Fahrzeug kompatibel bestätigt, kann diese vereinbarte Kompatibilität Bestandteil der geschuldeten Vertragsmäßigkeit sein.

Wenn ein Produkt nicht vertragsgemäß ist

Welche gesetzlichen Abhilfen zur Verfügung stehen

Bei einer Vertragswidrigkeit sieht das anwendbare Verbraucherrecht verschiedene Abhilfen vor. Welche Abhilfe zuerst verlangt werden kann und wann Preisminderung oder Vertragsbeendigung möglich sind, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

1

Nachbesserung / Reparatur

Eine Herstellung des vertragsgemäßen Zustands kann – soweit gesetzlich vorgesehen und möglich – durch Reparatur erfolgen. Sie muss bei einem berechtigten Anspruch unentgeltlich und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten erfolgen.

2

Ersatzlieferung

Je nach gesetzlichen Voraussetzungen kann statt einer Reparatur eine Ersatzlieferung verlangt werden. Auch diese erfolgt bei einem berechtigten gesetzlichen Anspruch unentgeltlich.

3

Preisminderung

Eine angemessene Preisminderung kann insbesondere in Betracht kommen, wenn die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands scheitert, verweigert wird, nicht rechtzeitig erfolgt oder die gesetzlichen Voraussetzungen anderweitig erfüllt sind.

4

Vertragsbeendigung

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Vertrag beendet und der Kaufpreis zurückerstattet werden. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit kann ein Recht auf Vertragsbeendigung ausgeschlossen sein.

Ob Reparatur oder Ersatzlieferung verweigert werden darf, richtet sich nach den gesetzlichen Kriterien, insbesondere nach Unmöglichkeit und gegebenenfalls unverhältnismäßigen Kosten. Ihre zwingenden Rechte bleiben unberührt.

Hersteller- & Lieferantengarantien nach Kategorie

Zusätzliche freiwillige Garantien neben Ihren gesetzlichen Rechten

Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten können einzelne Produkte eine freiwillige Hersteller- oder Lieferantengarantie haben. Dauer und Umfang unterscheiden sich je nach Produkt und richten sich nach der jeweiligen Garantieerklärung.

OEM-PRODUKTE

Echte OEM-Teile

1–3 Jahre

Die freiwillige Herstellergarantie kann je nach Marke, Teil und Zustand variieren. Maßgeblich sind die beim jeweiligen Produkt ausdrücklich angegebenen Garantiebedingungen.

ELEKTRONIK

Aftermarket-Elektronik

1–2 Jahre

CarPlay-Einheiten, Android-Auto-Multimediasysteme und Steuergeräte unserer Aftermarket-Lieferanten, soweit für das konkrete Produkt eine entsprechende Garantie angegeben ist.

BELEUCHTUNG

LED-Scheinwerfer- & Rückleuchtensysteme

2–3 Jahre

Für LED-Produkte können je nach Lieferant und Produktlinie unterschiedliche freiwillige Garantiezeiten gelten. Maßgeblich ist die auf der jeweiligen Produktseite bzw. in der Garantieerklärung angegebene Dauer.

ZUBEHÖR

Innen- & Außenzubehör

6–12 Monate

Verkleidungs-, Styling- und nicht elektronische Zubehörteile; eine freiwillige Garantie gilt nur in dem beim jeweiligen Produkt ausdrücklich angegebenen Umfang.

Unabhängig von der Dauer einer freiwilligen Hersteller- oder Lieferantengarantie bleiben Ihre zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt. Eine kürzere freiwillige Garantie verkürzt diese gesetzlichen Rechte nicht.
Was abgedeckt ist – und was nicht

Abgrenzung zwischen Mangel und anderen Ursachen

Ob ein Anspruch besteht, hängt von Ursache, Produktzustand, anwendbarem Recht und – bei freiwilligen Garantien – den jeweiligen Garantiebedingungen ab. Die folgenden Beispiele dienen der Orientierung.

Typischerweise abgedeckt

  • Herstellungsfehler bzw. bereits bei Lieferung angelegte Vertragswidrigkeiten
  • Materialfehler bei normaler, bestimmungsgemäßer Verwendung
  • Funktionsstörungen, z. B. wenn Display, Modul oder Beleuchtung nicht ordnungsgemäß funktioniert
  • Bei Lieferung nicht funktionsfähige Geräte (DOA)

Typischerweise nicht abgedeckt

  • Schäden, die nachweislich durch unsachgemäße Installation verursacht wurden
  • Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden außerhalb der angegebenen Schutzart bzw. bestimmungsgemäßen Verwendung
  • Nach Lieferung verursachte physische Schäden durch Stoß, Unfall oder unsachgemäße Behandlung
  • Normaler, vertragsgemäßer Verschleiß ohne zugrunde liegenden Mangel
  • Vom Kunden oder Dritten vorgenommene Veränderungen, Demontagen oder Reparaturen, soweit diese ursächlich für den geltend gemachten Schaden sind
  • Inkompatibilität, die auf nachweislich falschen oder unvollständigen Fahrzeugangaben des Kunden beruht

Auch wenn ein Fall zunächst in eine der oben genannten Kategorien fällt, prüfen wir die konkreten Umstände. Besteht tatsächlich eine Vertragswidrigkeit oder ein von einer freiwilligen Garantie erfasster Defekt, wird der Anspruch entsprechend behandelt.

Hinweis zu echten OEM-Teilen

Herstellergarantie gilt zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten

Beim Verkauf echter OEM-Komponenten können zusätzlich freiwillige Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten gelten, sofern dies beim konkreten Produkt angegeben ist. Umfang und Dauer können variieren. Solche Garantien beschränken Ihre zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht.

So melden Sie einen Gewährleistungs- oder Garantiefall

Fünf Schritte zur Bearbeitung eines Problems

Für die erste Meldung eines gesetzlichen Gewährleistungsfalls oder eines Falls unter einer freiwilligen Garantie können Sie wie folgt vorgehen.

1

Problem melden

Email info@carplaylux.com und beschreiben Sie möglichst genau, welches Problem vorliegt. Gesetzliche Fristen und Rechte bleiben unberührt.

2

Kaufnachweis angeben

Geben Sie Ihre Bestellnummer an, damit wir Lieferdatum und den gekauften Artikel zuordnen können.

3

Fotos oder Video senden

Wenn das Problem sichtbar oder demonstrierbar ist, können klare Fotos oder ein kurzes Video die Prüfung beschleunigen. Gesetzliche Nachweisregeln bleiben unberührt.

4

Fahrzeug bestätigen (VIN)

Bei fahrzeugspezifischen Produkten kann die VIN zur erneuten Prüfung der Kompatibilität erforderlich sein.

5

Rückmeldung erhalten

Wir bemühen uns, den Eingang einer Meldung innerhalb eines Werktages zu bestätigen. Die weitere Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall, den erforderlichen Informationen und gegebenenfalls einer Prüfung der Ware ab. Gesetzliche Fristen bleiben unberührt.

Ist eine Rücksendung zur Prüfung eines berechtigten gesetzlichen Gewährleistungsfalls erforderlich, tragen wir die gesetzlich von uns zu tragenden notwendigen Kosten. Stimmen Sie die Rücksendung möglichst vorab mit uns ab.

Gesetzliche Gewährleistung nach Ländern

Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/771 in den belieferten Ländern

Die Richtlinie (EU) 2019/771 wird durch nationales Recht umgesetzt. Deshalb können sich insbesondere Haftungsdauer, Vermutungsfristen und einzelne Rechtsbehelfe im Detail unterscheiden. Die folgende Übersicht dient der allgemeinen Orientierung.

Belgien
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch belgisches Recht auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2019/771 geregelt. Zuständig ist unter anderem der FOD Economie. Einzelheiten zu Fristen und Beweislast richten sich nach dem geltenden belgischen Recht.
Tschechien
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch das tschechische Zivilrecht geregelt. Zuständig ist unter anderem die Česká obchodní inspekce (ČOI). Einzelheiten richten sich nach dem geltenden tschechischen Recht.
Frankreich
In Frankreich gilt die „garantie légale de conformité“ nach dem Code de la consommation. Zuständig ist unter anderem die DGCCRF. Frankreich sieht teilweise verbraucherfreundlichere Regelungen vor; maßgeblich ist das geltende französische Recht.
Deutschland
In Deutschland sind die gesetzlichen Mängelrechte insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Für Verbrauchsgüterkäufe gelten ergänzende Verbraucherschutzvorschriften. Maßgeblich ist das jeweils geltende deutsche Recht.
Ungarn
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch das ungarische Zivil- und Verbraucherschutzrecht umgesetzt. Maßgeblich ist das jeweils geltende ungarische Recht.
Italien
In Italien werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte durch den Codice del Consumo umgesetzt. Zuständig ist unter anderem die AGCM. Maßgeblich sind die jeweils geltenden italienischen Vorschriften.
Kroatien
In Kroatien werden die EU-Vorgaben durch nationales Verbraucher- und Schuldrecht umgesetzt. Zuständig ist unter anderem der Državni inspektorat.
Niederlande
Das niederländische Burgerlijk Wetboek enthält die Regeln zur Vertragsmäßigkeit („conformiteit“). Dabei kann auch eine vernünftigerweise zu erwartende Lebensdauer der Ware eine Rolle spielen. Zuständig ist unter anderem die Autoriteit Consument & Markt (ACM). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates können ebenfalls Anwendung finden.
Österreich
In Österreich werden gesetzliche Gewährleistungsrechte insbesondere durch das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und ergänzend durch das ABGB geregelt.
Portugal
In Portugal werden die EU-Vorgaben insbesondere durch Decreto-Lei 84/2021 umgesetzt. Portugal sieht für bestimmte Waren längere gesetzliche Haftungszeiträume als zwei Jahre vor. Zuständig ist unter anderem die Direção-Geral do Consumidor (DGC).
Slowakei
In der Slowakei werden die EU-Vorgaben durch nationales Zivil- und Verbraucherschutzrecht umgesetzt. Zuständig ist unter anderem die Slovenská obchodná inšpekcia (SOI).
Slowenien
In Slowenien werden die EU-Vorgaben insbesondere durch das Verbraucherschutzrecht (ZVPot-1) umgesetzt. Zuständig ist unter anderem das Marktinspektorat der Republik Slowenien.
Spanien
In Spanien werden die EU-Vorgaben insbesondere durch das Real Decreto Legislativo 1/2007 umgesetzt. Spanien sieht für neue Waren grundsätzlich einen längeren gesetzlichen Haftungszeitraum als zwei Jahre vor.

Diese Übersicht dient der Transparenz und allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zur Rechtslage in Ihrem Land können Sie sich an eine zuständige Verbraucherbehörde oder qualifizierte Rechtsberatung wenden.

Vermuten Sie einen Defekt?

Teilen Sie uns das Problem mit – wir prüfen den Fall

Sie erreichen uns montags bis freitags von 09:00–17:00 Uhr (MEZ/MESZ). Wir bemühen uns, den Eingang von Gewährleistungs- und Garantieanfragen innerhalb eines Werktages zu bestätigen.

Hinweis: Für Warenkäufe durch Verbraucher gelten in der EU gesetzliche Gewährleistungsrechte unabhängig von freiwilligen Herstellergarantien. Diese Seite erläutert diese gesetzlichen Rechte zusammen mit möglichen zusätzlichen freiwilligen Garantien.